Abschleppdienst nach Unfall – was tun?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Viele Betroffene fragen sich:
- Was muss ich sofort tun?
- Wer darf mein Auto abschleppen?
- Wer zahlt die Kosten?
Auf dieser Seite erfährst du klar, verständlich und rechtssicher, wie du dich nach einem Unfall richtig verhältst – und wie ein Abschleppdienst dir hilft.
Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern
Nach einem Unfall gilt immer zuerst:
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 150–200 m)
- Eigene Sicherheit & die der Mitfahrer beachten
Bei Personenschäden sofort den Notruf 112 wählen.
Polizei informieren – wann ist sie Pflicht?
Die Polizei muss gerufen werden, wenn:
- Personen verletzt wurden
- erheblicher Sachschaden entstanden ist
- ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
- Unfallbeteiligte uneinig sind
- Alkohol oder Fahrerflucht im Raum steht
Wichtig:
Die Polizei entscheidet nicht, welchen Abschleppdienst du nehmen musst – außer bei Gefahr im Verzug (z. B. Autobahn).
Darf ich mir den Abschleppdienst selbst aussuchen?
Ja – in den meisten Fällen schon.
Du hast grundsätzlich das Recht:
- einen eigenen Abschleppdienst zu wählen
- dein Fahrzeug in eine Werkstatt deiner Wahl bringen zu lassen
Ausnahme:
- Wenn die Polizei aus Sicherheitsgründen sofort abschleppen lässt
- Bei Unfällen auf Autobahnen oder Gefahrenstellen
Tipp:
Lass dir keinen Abschleppdienst aufdrängen, der plötzlich an der Unfallstelle auftaucht.
Wann ist ein Abschleppdienst notwendig?
Ein Abschleppdienst wird benötigt, wenn:
- das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
- sicherheitsrelevante Schäden vorliegen
- Airbags ausgelöst haben
- Öl oder Kühlflüssigkeit austritt
Ein professioneller Abschleppdienst sorgt für:
- sichere Bergung
- fachgerechten Transport
- Schutz vor Folgeschäden
Wohin wird das Auto abgeschleppt?
Du entscheidest (sofern möglich):
- Werkstatt deines Vertrauens
- Vertragswerkstatt
- sichere Verwahrstelle
- nach Hause (bei kleineren Schäden)
Hinweis:
Bei Totalschaden kann das Fahrzeug auch zu einem Gutachter oder Verwertungsplatz gebracht werden.
Wer zahlt den Abschleppdienst nach einem Unfall?
Das hängt von der Schuldfrage ab:
Unfall unverschuldet
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten
- Abschleppen, Bergung & Transport sind erstattungsfähig
Unfall selbst verschuldet
- Kosten trägt die eigene Voll- oder Teilkasko (je nach Vertrag)
- Ohne Kasko: Kosten sind selbst zu zahlen
Schutzbrief / Automobilclub
- Abschleppkosten oft voll oder teilweise abgedeckt
Wichtig:
Belege, Rechnungen und Einsatzprotokolle immer aufbewahren!
Abschleppdienst & Versicherung – das solltest du beachten
- Keine Blanko-Unterschriften leisten
- Keine überteuerten Zusatzleistungen akzeptieren
- Vorab klären, wohin abgeschleppt wird
- Rechnung mit genauer Leistungsbeschreibung verlangen
⚠️ Vorsicht vor:
- Unfallhelfern ohne Auftrag
- „kostenlosem Abschleppen“ ohne Versicherungsklärung